Termine nach telefonischer Vereinbarung

Allgemeine Informationen

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision


In Österreich wird die Ausbildung zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten durch das Psychotherapiegesetz geregelt. Die Dauer der Ausbildung variiert, je nach Methode mehrere Jahre, bis die Eintragung in die Psychotherapeutenliste beim Ministerium erfolgen darf. Erst im Anschluss daran darf die Berufsbezeichnung "PsychotherapeutIn" geführt werden.

Bereits einige Jahre bevor die Eintragung erfolgt muss man längere Zeit als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision tätig sein, um die vorgeschriebene Berufserfahrung vorweisen zu können.

Die praktische Arbeit als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision ist erst nach erfolgreicher Absolvierung zahlreicher praktischer Arbeitsstunden im klinischen und psychosozialen Bereich möglich. Diese vorläufige Berufsbezeichnung wird vom Ministerium beziehungsweise den Ausbildungseinrichtungen überprüft und zuerkannt.

Verschwiegenheitspflicht


Alle Gesprächsinhalte, die Sie mir im Rahmen einer Psychotherapie anvertrauen, werden selbstverständlich von mir vertraulich behandelt. Dies bildet für mich die wichtigste Grundlage in unserer therapeutischen Beziehung. Als Psychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Hausbesuche


In unterschiedlichen Situationen kann es dazu führen, dass es Ihnen nicht möglich ist in meine Praxis zu kommen. 

Für diese Fälle biete ich auch Hausbesuche im Raum Mödling sowie im 23. Bezirk an.

Ob hierfür Zusatzkosten entstehen oder nicht hängt von der Dauer und Häufigkeit der Hausbesuche ab und wird individuell vereinbart. Ich ersuche höflich um Ihr Verständnis.